Mittwoch, 5. November 2008

Weg mit den Alten und Kranken

Viele Zeugen Jehovas haben nach der Taufe nur einen Wunsch - im Bethel zu dienen. Sie verzichten auf ein privates Leben, arbeiten täglich zwölf Stunden für ein geringes Taschengeld und sind nicht sozialversichert.

Der Wachtturmgesellschaft ist es gelungen die Anerkennung zu erhalten, wie Orden sie genießen. Solange die Wachtturmgesellschaft intern dafür sorgt, dass Kranke und Alte die nötige medizinische Versorgung erhalten, fallen keine Sozialabgaben an. Aber was ist nötig? Das entscheidet natürlich nicht ein externer Arzt, sondern der interne Arzt der Wachtturmgesellschaft. So mancher Zeuge Jehovas schleppt sich nach einer freundlichen Ermunterung dann brav wieder an seinen Arbeitsplatz.

Wagt jemand Kritik an der Wachtturmgesellschaft zu üben oder Glaubenszweifel zu entwickeln, dann wird ihm die Gemeinschaft entzogen, heißt im Klartext - er fliegt aus dem Bethel. Er muss dann einen Antrag auf Nachversicherung stellen, was Probleme macht, da er bei Eintritt in das Bethel einen Eid leistet so etwas nicht zu tun. Für manchen also ein Gewissenskonflikt, der kaum überbrückbar ist. Dennoch gibt es inzwischen Anwälte, die solchen Ex-Zeugen beistehen. Gott sei Dank!

Schlimmer ist die Situation der Alten. Sie kommen nicht etwa in ein Zeugen-Altersheim, wo sie liebevoll umsorgt werden. Einige mußten erleben, dass man sie kurzerhand in eine weltliche Einrichtung verlegte, ohne Gebet und tägliche Tagestextbetrachtung. Noch schlimmer aber ist eine neue Praxis. Sie bleiben im Bethel! Werden dort als kranke Mitarbeiter geführt. Dadurch spart die Wachtturmgesellschaft die Nachversicherung, die nötig wäre, wenn der Alte das Bethel verläßt.

Und was sagt die Rentenversicherung dazu? Das ist völlig legitim. Solange ein Orden oder eine Religionsgemeinschaft für Kranke und Alte sorgt geht das den Staat nichts an. Die Rentenversicherung wird ohnehin in diesen Fällen nur auf Antrag tätig. Welcher senile Alte stellt den schon! Und der Kontakt zur weltlichen Verwandtschaft ist ja meist schon seit Jahrzehnten abgebrochen.

2 Kommentare:

offthehook hat gesagt…

Matthäus 5: 33-37 NWÜ

Für mich sind Eid und Schwur nur unterschiedliche Bezeichnungen.

Somit verstoßen ZJ gegen biblische Grundsätze, wenn sie gegenüber der WTG diesen Eid leisten.

Sie sind auch nicht daran gebunden...

Margit Ricarda Rolf hat gesagt…

Hallo Hook,

um deinen Kommentar zu verstehen muss man wohl ergänzen, dass es Zeugen Jehovas strikt untersagt ist einen Eid zu leisten.

"Euer ja sei ja und euer nein sei nein." Vile Zeugen lehnen es sogar ab vor Gericht einen Eid zu leisten. Zu diesem Thema hat der Wachtturm schon häufiger Stellung genommen. Allerdings ist auch die Taufe eines Zeugen eigentlich ein eid, ein heiliges Versprechen oder Gelübde.