Mittwoch, 5. November 2008

Religionsfreiheit - ein Grundrecht

Viele Religionsgemeinschaften berufen sich auf das Grundrecht der Religionsfreiheit. Daran ist an sich nichts verkehrt, oder? Aber wie sieht das in der Praxis aus?

Unser Grundgesetz räumt Menschen vom 14. Lebensjahr ein die Religion frei zu wählen. Ich betreue gerade ein junges Mädchen, dass bei Zeugen Jehovas groß geworden ist. Sie ist 15 Jahre alt. Sie möchte keine Zeugin Jehovas sein, muss aber zu den drei wöchentlichen Zusammenkünften mit. Eltern und Älteste überwachen ihren Umgang. Sie darf weder telefonieren, noch Kontakt zu Nicht-Zeugen unterhalten.

Da sie Zweifel angemeldet hat und die Wachtturmgesellschaft als alleiniges Sprachrohr Gottes auf Erden nicht akzeptieren will, wird sie vollständig von der Außenwelt isoliert, mit dem Ziel sie zur Einsicht zu bringen. In ihrem Zimmer und ihrem unmittelbaren Umfeld haben sich Dämonen breit gemacht, die sie davon abhalten wollen eine Zeugin Jehovas zu werden. Vor diesen Geistwesen wird sie jetzt rund um die Uhr beschützt, von Eltern, Glaubensbrüdern und Ältesten. Sie haben richtig gelesen - im Jahr 2008.

Was machen Behörden, Gerichte und Jugendämter? Sie reagieren hilflos. Einen solchen Fall hatten sie noch nicht. Warum nicht, frage ich. Weil Zeugen Jehovas und deren Kinder sich Behörden nicht anvertrauen, denn die sind ja Teil der Welt Satans und seiner Dämonenhorden - im Jahre 2008!

Religionsfreiheit in Deutschland? Für Kinder und Jugendliche der Zeugen Jehovas gilt sie offensichtlich nicht.

4 Kommentare:

offthehook hat gesagt…

Das ist unter den Kindern der ZJ ein großes Problem.

Zu meiner "Patchwork-Familie" zählte eine Tochter aus vorangegangener Ehe. Als sie 14 wurde, äußerte sie, dass sie ja nun selbst entscheiden dürfte, ob sie die Zusammenkünfte besuchen wollte.

Antwort ihrer Mutter: "Soweit kommt das noch!"

Margit Ricarda Rolf hat gesagt…

Genau so ist es.

Lehrer und Jugendämter haben bis heute nicht verstanden, dass Kinder und Jugendliche gezwungen werden den Zusammenkünften beizuwohnen. Sie werden 5 Stunden wöchtenlich mit Bibeltexten berieselt vom Säuglingsalter an.

Das sind Programmierungen, die oft auch im Erwachsenenalter noch zu Angstzuständen führen. Angst vor Dämonen, Angst vor Harmagedon, Angst vor Jehova Gott. Viele Ex-Zeugen sind durch diese Erfahrungen schwer gestört und bräuchten therapeutische Hilfe. Aber genau die fehlt, weil therapeuten dieses Betätigungsfeld noch überhaupt nicht wahrgenommen haben.

niki*** hat gesagt…

...und man ist so programmiert, dass es einem noch nicht mal in den sinn kommt, überhaupt darüber nachzudenken, dass man vielleicht die wahl haben könnte.

Allein der gedanke ist für ein "zeugenkind" nicht denkbar.

dies sind glaubensmuster, die von klein an "antrainiert" und "eingetrichtert/erzogen" werden, die nur schwer, als erwachsener dann nur über den verstand, abgelegt werden können.

schade, dass man die tragweite der auswirkungen nicht erkennt. cst es ein hohn...

Margit Ricarda Rolf hat gesagt…

Hallo niki,

wir arbeiten dran, dass ein Bewußtsein für die Notlage der Zeugenkinder geschaffen wird. Es gibt viel zu tun. Packen wir es an!