Nur selten gehen Betroffene an die Öffentlichkeit. Es werden aber mehr, wie hier:
http://de.youtube.com/watch?v=qj9yPv4RvfM
Die Zeugen Jehovas verurteilen einen Täter nach ihrem Rechtsverständnis nur, wenn zwei Zeugen gegen ihn aussagen. Ein sexuell missbrauchtes Kind hat diese zwei Zeugen nicht.
Ich werfe den Zeugen Jehovas hier Mittäterschaft vor. Sie müßten in allen Fällen, die bekannt werden die Staatsanwaltschaft einschalten. Das ist nicht geschehen und geschieht nicht, damit kein Schmach auf den Namen Jehovas fällt. Die Opfer und die Eltern müssen schweigen.
Dienstag, 9. Dezember 2008
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