Mittwoch, 5. November 2008

Gleichberechtigung

Unser Grundgestz sichert Männern und Frauen Gleichberechtigung zu. Das gilt nicht für Zeugen Jehovas.

Der Mann ist das Haupt der Frau. Die Frau hat in der Versammlung zu schweigen und daheim ihren Mann zu Fragen. Beide Eltern haben ihre Kinder in Unterwürfigkeit zu erziehen. Viele Zeugen Jehovas leben in Deutschland nach genau diesem Muster.

Die Frau (und Mutter) kümert sich um Haushalt und Kinder und unterstützt den Mann in allen Angelegenheiten. Der Mann nimmt alle Aufgaben nach Außen wahr. Ist er mit einem Amt bei den Zeugen Jehovas bekleidet, hat die Frau ihn nicht auszuhorchen und er darf nicht über solche Angelegenheiten sprechen - das ist Männersache.

Frauen bekleiden bei den Zeugen Jehovas keine Ämter. Sie sind nicht in Gremien vertreten, wie z. B. Aufseher, Vorstand des Vereins oder der Leitenden Körperschaft. Das alles ist ausschließlich Männersache. Daher behaupte ich, dass Zeugen Jehovas nicht auf dem boden unseres Grundgesetzes stehen und insoweit verfassungsfeindlich sind.

Hier stehen sich das Grundrecht auf Gleichgberechtigung von Mann und Frau und die Religionsfreiheit gegenüber. Ein Grundsatzurteil könnte diesen Zwiespalt klären. Die Unterwürfigkeit von Frauen ist m. e. im Jahre 2008 nicht mehr zeitgemäß. Jedenfalls nicht in einem demokraischen Rechtsstaat wie Deutschland.

Den Frauen der Zeugen Jehovas ist dieser Mißstand meißt nicht bewußt, weil ihnen zahlreiche Informationen vorenthalten werden.

2 Kommentare:

offthehook hat gesagt…

Ich lobe die Zeugen ungern; aber hier haben sie Recht, wenn man die Angelegenheit vom biblischen Standpunkt aus betrachtet...

Margit Ricarda Rolf hat gesagt…

Nur, dass dieser biblische Standpunkt nicht in Übereinstimmung mit unserem Grundgesetz ist.

Deshalb wird dieser Teil der bibel z. B. von der ev. Kirche nicht gelebt, sondern liberal gehandhabt.

Man sollte auch berücksichtigen, wann die Bibel geschrieben wurde und in welcher Absicht.