Mittwoch, 5. November 2008

Daten bei den Zeugen Jehovas

Als ich eine Zeugin Jehovas wurde hatte ich ein Gespräch mit Jürgen Brietzke, dem Sekretär der Versammlung Lauenburg, der mich darauf hinwies, dass von nun an eine Verkündigerkarte über mich geführt würde, in die ich jederzeit Einsicht erhalten könne. Weitere Aufzeichnungen gäbe es nicht.

Ich bat die Wachtturmgesellschaft in Berlin um Einsichtnahme in jene Verkündigerkarte und erhielt am 27.10.2008 zur Antwort, man würde "meinen Wunsch entsprechend der datenschutzrechtlichen Regelungen interpretieren als Bitte um Auskunft über die Speicherung mich betreffender Daten." Unterschrieben von Vorstand Werner Rudtke.

Nun, ich hatte um Einsichtnahme gebeten, worauf ich ein Recht habe, nicht um Auskunft. Wenn die Wachtturmgesellschaft Daten nunmehr digital speichert, dann hätte ich darüber informiert werden müssen.

Interessant in diesem Zusammenhang auch der Hinweis im Gebt acht-Buch Kap. 5 c, dass z. B. Gründe für das Verlassen der Gemeinschaft nach Berlin gemeldet und dort offensichtlich gespeichert werden. Mal sehen, wie dieser Sachverhalt vom Datenschutzbeauftragten bewertet wird. Ich werde über den weiteren Verlauf zu gegebener Zeit informieren.

3 Kommentare:

Margit Ricarda Rolf hat gesagt…

Jehovas Zeugen in Deutschland KdÖR
z. H. Herrn Werner Rudtke
- Vorstand -
Grünauer Straße 104

12557 Berlin



Hamburg, den 06.11.2008
Interpretationsversuche

Sehr geehrter Herr Rudtke,

Ihre Interpretationsversuche, meine Einsichtnahme in die Verkündigerkarte als „Wunsch“ oder „Bitte“ um Auskunft über gespeicherte Daten zu deuten, geht genauso Fehl, wie die Interpretationsversuche der Bibel. Sie bleiben sich treu.

Ich habe die Versammlung Lauenburg seit dem 04.01.1984 besucht und wurde am 20.07.1985 getauft. Der Sekretär Jürgen Brietzke erklärte mir, dass mit Aufnahme des Predigtdienstes eine Verkündigerkarte geführt würde, in die ich jederzeit Einsicht erhalten könne. Weitere Aufzeichnungen gäbe es nicht!

Durch einen Umzug nach Hamburg-Bergedorf dürfte auch dort eine entsprechende Karte über mich geführt worden sein. Mit Schreiben vom 03.02.2001 habe ich die Gemeinschaft der Zeugen Jehovas verlassen.

Mir ist zu keinem Zeitpunkt mitgeteilt worden, dass über mich weitere Aufzeichnungen existieren. Sollte dies der Fall sein, so erweitere ich mein Anliegen mir Auskunft über Art und Umfang über mich gespeicherte Daten zu erteilen. Der Datenschutzbeauftragte erhält eine Kopie dieses Schreibens. Für die Erledigung habe ich mir den 14.11.2008 notiert.

Mit freundlichem Gruß

gez. Margit Ricarda Rolf

Margit Ricarda Rolf hat gesagt…

im Internet beim googlen gefunden:

Zeugen Jehovas müssen in der Tat in den Predigdienst gehen, das ist ein Befehl von Jesus, Matth.28:19. Nur die Glaubensbrüder in den Versammlungen, die, die vom Satan versucht werden,sind auf die Idee gebracht worden, das der Predigdienst eine Erfindung des Treuen Sklaven ist. Und somit meutern sie gegen Jesus Befehl.: Geht hin und macht Jünger! Matth.28:19-20.

Vergleichsstelle Markus 16, 15 + 16:
Und er sprach zu ihnen:Gehet hin in die ganze Welt und predigt das Evangelium der ganzen
Schöpfung. Wer gläubig geworden und getauft worden ist, wird errettet werden , wer aber nicht
gläubig geworden ist, wird verdammt werden.

Wenn die Wachtturm-Gesellschaft einen Brief an die Versammlungen der Zeugen Jehovas schickt, der den Vermerk „an alle Ältestenschaften" trägt, will sie damit meist etwas sagen, was der gemeine Verkündiger besser nicht wissen sollte. So zum Beispiel der Brief, der am 20. Oktober 1998 an alle Ältesten in Großbritannien verschickt wurde und mit ähnlichem Wortlaut auch an die deutschen Ältesten ging. Anlass dafür war die aktuelle europäische Gesetzgebung in Sachen Datenschutz.

Wichtigster Inhalt war die Anweisung, daß ab sofort neue Verkündiger-Dienstkarten zu verwenden sind, die von jedem Verkündiger zu unterschrieben werden müssen.

Wie uns aus zahlreichen Versammlungen berichtet wurde, hat sich kaum ein Zeuge Jehovas die Mühe gemacht, den Text zu lesen, den der da unterschrieb. Und so ist den meisten auch nicht bewußt, daß sie der WTG mit ihrer flüchtigen Unterschrift das Recht verliehen haben, nahezu uneingeschränkt Informationen über sie zu sammeln und zu verwerten.

Einer der wenigen Zeugen, die ihre Verkündiger-Dienstkarte nicht unterschrieben haben, erklärte dazu: „Mir fiel die sogenannte Sozialstudie ein, die man vor einigen Jahren gemacht hat. Darin sind Daten enthalten, die bis in die Intimsphäre des Einzelnen gehen. Die Fragebogen wurden damals mit Versammlung und Namen jedes Einzelnen versehen nach Selters geschickt. Ich würde mich nicht wundern, wenn man künftig vor jeder Ernennung eines Dieners zuerst einen kritischen Blick auf seinen Fragebogen wirft, um besser einschätzen zu können, um was für einen Charakter es sich bei ihm handelt."

Interessant ist der Originalwortlaut der Anweisung:

„Während die normalen Verkündigerdienstkarten nach 8 Jahren vernichtet werden, wird die unterschriebene Karte auf unbeschränkte Zeit aufbewahrt. Wenn ein Verkündiger von eurer Versammlung in eine andere wechselt, kommt es darauf an, daß diese die unterschriebene Karte zusammen mit allen anderen Aufzeichnungen und dem Einführungsschreiben erhält."

Dazu muß man wissen, daß beim Umzug eines Zeugen Jehovas hinter seinem Rücken sämtliche Aufzeichnungen über ihn von Versammlung zu Versammlung weitergereicht werden. Zusammen mit einem Brief an seine künftigen Ältesten, dessen Inhalt er nie erfahren wird. Die konkrete Anweisung an die Ältesten:

„Schickt grundsätzlich einen kurzen Vorstellungsbrief zusammen mit der Verkündigerdienstkarte des Bruders. Behaltet keine Kopie dieses Briefes zurück. Wenn der Brief bei den Ältesten seiner neuen Versammlung angekommen ist, sollte dieser den versammelten Ältesten vorgelesen und dann vernichtet werden."

Mit anderen Worten, mit den Persönlichkeitsrechten nimmt man es bei den Zeugen Jehovas nicht so genau. Ab sofort sogar ganz legal und mit schriftlicher Zustimmung jedes Einzelnen. Wobei in Zukunft sichergestellt wird, daß Informationen zwischen den Ältestenschaften ausgetauscht werden, ohne daß irgendwelche Beweise übrig bleiben. Briefe dienen nur noch als Informationsträger und sind umgehend zu vernichten, sobald sie ihre Funktion erfüllt haben.

Ein Prinzip, das sogar bei den berüchtigten Komiteeverhandlungen gilt, die hinter verschlossenen Türen stattfinden. Nicht nur, daß dabei keine Beobachter zugelassen sind. Es dürfen auch keine persönliche Aufzeichnungen gemacht werden und das Protokoll der Sitzung muß direkt nach Selters geschickt werden, ohne daß in der Versammlung eine Kopie zurückbleibt.

Überhaupt scheint man bei der WTG neuerdings allergrößten Wert darauf zu legen, daß sich in der Versammlungsablage keine Dokumente befinden, die in falsche Hände gelangen könnten. Kopien sind grundsätzlich nicht erlaubt. Bestehende Aufzeichnungen sind weitgehend zu vernichten. Selbst Rundschreiben wie das hier zitierte sollen den Ältesten lediglich zur Kenntnis gebracht und dann vernichtet werden.

Die Wachtturm-Gesellschaft scheint also zunehmend Kommunikationsformen zu entwickeln, wie man sie bisher nur von Geheimgesellschaften her kannte. Schon in der Vergangenheit war es für den gemeinen Zeugen Jehovas kaum möglich, zu erfahren, welche Informationen über ihn zwischen der WTG und den Ältesten seiner Versammlung ausgetauscht wurden. In Zukunft wird er noch mehr der Willkür eines totalitären Systems ausgeliefert sein, das sich alle Rechte herausnimmt, ihm selbst jedoch die elementarsten Grundrechte vorenthält.
5 Monaten
Quelle(n):
sektenausstieg.net/index.php?view=articl...

offthehook hat gesagt…

Zu der Sozialstudie möchte ich meine Beobachtungen bezüglich der verschlossenen und neutralen Briefumschläge mit den ermittelten Daten zur Kenntnis bringen.

Ich habe selbst gesehen, dass unverschlossene Briefumschläge abgegeben und auch von den Ältesten entgegen genommen wurden.

Diese Umschläge hätten zurück gewiesen werden müssen.

Das Vertrauen, das deutsche Behörden den ZJ entgegen gebracht haben, ist hier missbraucht worden!