Dienstag, 9. Dezember 2008

Sexueller Missbrauch an Kindern

Nur selten gehen Betroffene an die Öffentlichkeit. Es werden aber mehr, wie hier:

http://de.youtube.com/watch?v=qj9yPv4RvfM

Die Zeugen Jehovas verurteilen einen Täter nach ihrem Rechtsverständnis nur, wenn zwei Zeugen gegen ihn aussagen. Ein sexuell missbrauchtes Kind hat diese zwei Zeugen nicht.

Ich werfe den Zeugen Jehovas hier Mittäterschaft vor. Sie müßten in allen Fällen, die bekannt werden die Staatsanwaltschaft einschalten. Das ist nicht geschehen und geschieht nicht, damit kein Schmach auf den Namen Jehovas fällt. Die Opfer und die Eltern müssen schweigen.

Donnerstag, 6. November 2008

Öffentliche Kritik - wie geht die Wachtturmgesellschaft damit um?

Nach den zaghaften Anfängen gehen immer mehr ehemalige Zeugen Jehovas an die Öffentlichkeit, errichten eigene Foren oder Blogs. Wie geht die Wachtturmgesellschaft damit um?

Souverän, wie klassische Kirchen?

Bisher muss jeder, der die Wachtturmgesellshaft kritisiert mit Abmahnungen und Unterlassungsklagen rechnen. Bleibt das so, auch nachdem die Wachtturmgesellschaft Körperschaft des Öffentlichen Rechts geworden ist?

Oder wird man vielleicht salonfähig, sucht womöglich den Dialog in Talkshows, entfernt sich vom Sektenimage? Sind die "Jehovas" lernfähig?

Mittwoch, 5. November 2008

Daten bei den Zeugen Jehovas

Als ich eine Zeugin Jehovas wurde hatte ich ein Gespräch mit Jürgen Brietzke, dem Sekretär der Versammlung Lauenburg, der mich darauf hinwies, dass von nun an eine Verkündigerkarte über mich geführt würde, in die ich jederzeit Einsicht erhalten könne. Weitere Aufzeichnungen gäbe es nicht.

Ich bat die Wachtturmgesellschaft in Berlin um Einsichtnahme in jene Verkündigerkarte und erhielt am 27.10.2008 zur Antwort, man würde "meinen Wunsch entsprechend der datenschutzrechtlichen Regelungen interpretieren als Bitte um Auskunft über die Speicherung mich betreffender Daten." Unterschrieben von Vorstand Werner Rudtke.

Nun, ich hatte um Einsichtnahme gebeten, worauf ich ein Recht habe, nicht um Auskunft. Wenn die Wachtturmgesellschaft Daten nunmehr digital speichert, dann hätte ich darüber informiert werden müssen.

Interessant in diesem Zusammenhang auch der Hinweis im Gebt acht-Buch Kap. 5 c, dass z. B. Gründe für das Verlassen der Gemeinschaft nach Berlin gemeldet und dort offensichtlich gespeichert werden. Mal sehen, wie dieser Sachverhalt vom Datenschutzbeauftragten bewertet wird. Ich werde über den weiteren Verlauf zu gegebener Zeit informieren.

Gebt acht-Buch Kap. 5 c Teil I

Rechtlicher Hinweis: Ich mache hier ausdrücklich von dem gerichtlich eingeräumten Zitatrecht Gebrauch.

Kapitel 5 c hier muss man zwischen den Zeilen lesen können und verstehen, was mit beistehen oder liebevoll zurechtbringen gemeint ist.

Zitat: Teil 1Missetaten mit Weisheit und Barmherzigkeit behandeln Als der Mensch in Eden rebellierte, handelte Jehova unverzüglich (1. Mo. 3:8-19, 23, 24). Heute müssen sich Älteste mit Missetaten befassen, um das geistige Umfeld der Versammlung zu schützen. Sie sollten daher über die Anwendung biblischer Gesetze und Grundsätze gut Bescheid wissen. Wenn ihr als Älteste mit der Behandlung eines rechtlichen Problems betraut werdet, ist es von Nutzen, euch die nötige Zeit zu nehmen, um in der Bibel und in den Veröffentlichungen der Gesellschaft nachzuforschen sowie in besonderen Briefen der Gesellschaft, die vielleicht für den speziellen Fall zutreffende Informationen enthalten. Es wäre angebracht, solchen Aufschluß gebetsvoll zu betrachten, bevor das Komitee zur Verhandlung schreitet. Ehe ein Rechtskomitee gebildet wird Wird jemand Zeuge einer schweren Sünde, so sollte er den Missetäter ermuntern, die Sache den Ältesten bekanntzugeben. Er kann den Missetäter anspornen, die Ältesten um Hilfe zu bitten und seine Sünde zu bekennen; tut der Missetäter dies nicht, wird der Zeuge die Ältesten informieren (w85 15.11. S.19-21).Wenn der Beschuldigte nichts unternimmt, sollten zwei Älteste versuchen, die Angelegenheit mit ihm zu besprechen. Bestreitet er, eine Missetat begangen zu haben, so daß das Wort des einen Bruders gegen das Wort des anderen steht, dann überlaßt die Angelegenheit der Hand Jehovas (1. Tim. 5:19, 24, 25).Dem Beschuldigten den Zeugen allein gegenübertreten zu lassen, mag allerdings nicht in jedem Fall ratsam sein.Zum Beispiel:Wenn der Zeuge selbst an der Missetat beteiligt ist, etwa bei Fällen von Hurerei oder Ehebruch.Wenn der Zeuge das Opfer des Missetäters ist, etwa bei Fällen von Inzest oder Vergewaltigung.Wenn der Zeuge sehr schüchtern ist.Unter solchen oder ähnlichen Umständen können entweder zwei Älteste oder ein Ältester in Begleitung des Zeugen die Angelegenheit mit dem Beschuldigten besprechen.Wenn beschlossen wird, ein Rechtskomitee zu bilden, kann natürlich die Notwendigkeit entstehen, daß der Zeuge bei der Verhandlung aussagt, nämlich dann, wenn der Beschuldigte bestreitet, die Missetat begangen zu haben.Das Vorhandensein eines weiteren Zeugen, der den Beschuldigten bei derselben Art der Sünde beobachtet hat, wäre eine Grundlage für die Bildung eines Rechtskomitees. (Siehe Teil 5 , Seite 111.)Verfahrensweise bei einer Rechtskomiteeverhandlung Nach einem einleitenden Gebet erklärt der Vorsitzende den Grund für die Zusammenkunft. Er kann zu Beginn einen biblischen Gedanken erwähnen, z. B. aus Sprüche 28:13 oder Jakobus 5:14, 15.Wenn die Ältesten den Wunsch ausdrücken, dem Beschuldigten zu helfen, können sie viel dazu beitragen, daß er die Befangenheit überwindet (w89 15.9. S.19,20).Der Vorsitzende bittet den Beschuldigten, sich zu äußern.Führt die Zeugen, wenn der Missetäter kein Geständnis ablegt, einzeln vor. Wenn der Beschuldigte sich nicht schuldig bekennt, sollte ihm mitgeteilt werden, wer gegen ihn Anklage erhoben hat.Ankläger sollten bereit sein, für ihre Aussagen die Verantwortung zu übernehmen, was auch in Israel verlangt wurde (5. Mo. 17:6, 7; 19:16-21).Der Beschuldigte darf ebenfalls Zeugen stellen, die zu dem Fall etwas aussagen können.Die Zeugen sollten nicht während der ganzen Verhandlung anwesend sein, denn sie brauchen Einzelheiten und Zeugenaussagen, die sie nicht betreffen, nicht zu hören.Falls es jedoch notwendig wird, den Beschuldigten “vor den Augen aller” zurechtzuweisen, sollten Zeugen der von ihm begangenen Missetat zugegen sein (1. Tim. 5:20).Das Komitee sucht durch gezielte Fragen die Tatsachen zu ermitteln und herauszufinden, wie der Beschuldigte eingestellt ist. Läßt sich durch die Aussagen von zwei Zeugen oder auf andere Weise eindeutig nachweisen, daß der Betreffende sich einer schweren Missetat schuldig gemacht hat? (Teil 5 S.111). Betrachtet die einzelnen Verstöße und die jeweiligen Beweise getrennt.Es ist nicht angebracht, ungewöhnliche Anstrengungen zu unternehmen oder den Fall unnötig in die Länge zu ziehen; dennoch mag es möglich sein, durch geschickten Gebrauch des Wortes Gottes das Herz des Betreffenden zu erreichen und ihn zur Reue zu bewegen.Die Ältesten sollten schnell sein, was das Zuhören anbelangt, sich aber davon zurückhalten, in ihren Äußerungen vorschnell die eine oder die andere Seite auch nur andeutungsweise zu begünstigen. Erst wenn ihr alle Einzelheiten gehört habt, solltet ihr Schlußfolgerungen ziehen und Entscheidungen treffen (Spr. 18:13).Wenn eine Schuld nachgewiesen wird, weist den Missetäter anhand des Wortes Gottes zurecht, indem ihr zeigt, weshalb die Sünde und die Schritte, die dazu geführt haben mögen, verkehrt waren.Es mag notwendig sein, dies vor den Zeugen zu tun (“vor den Augen aller” ), die die Sünde bestätigt haben.Sobald die biblische Besprechung beendet ist und alle Zeugen ausgesagt haben, solltet ihr den Beschuldigten und die Zeugen entlassen und dann das Beweismaterial und die Einstellung des Beschuldigten sorgfältig durchsprechen. Bekundet der Missetäter Reue, falls sich die Beschuldigung bewahrheitet hat? Wenn Reue vorhanden ist, wie kam sie zum Ausdruck? (Teil 5 , S.112-116).Je nachdem, ob eine Schuld nachgewiesen wurde und der Betreffende bereut, entscheidet, ob eine Maßnahme - und wenn ja, welche - erforderlich ist.Solltet ihr euch bei verwickelten Fällen nicht sicher sein, welche Anleitung die Bibel und welchen Rat die Gesellschaft dazu gibt, vertagt die Entscheidung.Schiebt die Entscheidung aber nicht zu lange hinaus, da sich dies für den Beschuldigten und für die Versammlung schädlich auswirken kann.Betet zu Jehova um Weisheit.Wenn der Missetäter einer schweren Sünde schuldig ist, aber gottgemäße Reue bekundet - auch wenn dies erst währendder Verhandlung geschieht - , so dürfte die vom Rechtskomitee ausgesprochene Zurechtweisung ausreichen; ein Gemeinschaftsentzug mag nicht notwendig sein (2. Tim. 4:1, 2; Tit. 1:9; w83 1.4. S.30,31).Einige Missetäter haben sich die Sünde so sehr zur Gewohnheit gemacht oder haben so anhaltend zu täuschen versucht, daß man ihnen nur schwer glauben kann, wenn sie behaupten zu bereuen (1. Kor. 5:3-5, 13).Hat der Betreffende eine der schweren Sünden begangen, die in Teil 5 (a) auf Seite 92 bis 96 aufgeführt werden, und bereut er nicht, weil er wirklich ein schlechtes Herz hat, und/oder ist entschlossen, seinen Gott entehrenden Lauf fortzusetzen, so muß ihm die Gemeinschaft entzogen werden, er muß ausgeschlossen werden.Unterrichtet den Betreffenden mündlich von eurer Entscheidung. Ist ein Gemeinschaftsentzug notwendig, dann geht so vor, wie es unter der nächsten Überschrift dargelegt wird.Wenn kein Gemeinschaftsentzug notwendig ist, der Beschuldigte aber dennoch eine schwere Sünde begangen hat: Siehe “Wenn ein Rechtskomitee eine Zurechtweisung erteilt”, Seite 123, 124.Wenn ein Gemeinschaftsentzug beschlossen wird Nennt dem Schuldigen den biblischen Grund oder die biblischen Gründe für die Maßnahme. Teilt dem Missetäter mit, daß er innerhalb von sieben Tagen schriftlich Berufung einlegen kann, wenn er meint, bei der Beurteilung seines Falles sei ein gravierender Fehler gemacht worden (om S.146; km 1/80 S.2). Erklärt ihm, welche Schritte für eine spätere Wiederaufnahme notwendig sind.Seid positiv, und versichert ihm, daß er Vergebung erlangen kann, wenn er wirklich bereut; der Betreffende ist vielleicht in betrübter Stimmung.Wenn innerhalb der vorgesehenen Zeit Berufung eingelegt wird, erfolgt keine Bekanntmachung, bis das Berufungsverfahren abgeschlossen ist. In der Zwischenzeit darf der Beschuldigte in den Zusammenkünften keine Kommentare geben oder Gebete sprechen sowie keine besonderen Dienstvorrechte wahrnehmen (om S.146, 147).Legt der Beschuldigte Berufung ein, bleibt aber der Berufungsverhandlung absichtlich fern, so sollte - nachdem man sich in vernünftigem Maß bemüht hat, ihn persönlich oder telefonisch zu erreichen - der Gemeinschaftsentzug bekanntgegeben werden.Falls der Betreffende innerhalb von sieben Tagen keine Berufung einlegt, gebt den Gemeinschaftsentzug bekannt. Wartet die sieben Tage selbst dann ab, wenn der Betreffende erklärt, er wolle keine Berufung einlegen.Der vorsitzführende Aufseher sollte die Bekanntmachung überprüfen, um sicherzustellen, daß sie den Richtlinien der Gesellschaft entspricht.Ein Ältester, vielleicht der Vorsitzende des Rechtskomitees, sollte die Bekanntmachung vorlesen.Der Gemeinschaftsentzug tritt mit der Bekanntmachung an die Versammlung in Kraft.Das Zweigbüro sollte mit Hilfe der Formulare der Gesellschaft über den Namen der Person, den biblischen Grund für den Gemeinschaftsentzug und das Datum der Maßnahme unterrichtet werden (Formulare S-77 und S-79). Auch die Beweise, die durch Zeugenaussagen oder auf andere Weise erbracht wurden, sollten kurz dargelegt werden.Die gleiche Berichterstattung erfolgt, wenn jemand die Gemeinschaft - und somit die Organisation - verläßt (Formulare S-77 und S-79).Das Komitee sollte eine schriftliche Zusammenfassung des Falles anfertigen und sie in einem verschlossenen Umschlag in der Versammlungsablage aufbewahren.Wenn ein Ausgeschlossener in eine andere Gegend zieht, sollte in der neuen Versammlung nicht von der Bühne aus bekanntgegeben werden, daß ihm die Gemeinschaft entzogen wurde. Die Verkündiger können persönlich darüber aufgeklärt werden, falls sie unwissentlich mit einer solchen Person Umgang haben.Wenn ein Rechtskomitee eine Zurechtweisung erteilt Eine Zurechtweisung schließt ein, die begangene Missetat nachzuweisen und den Missetäter von der Verkehrtheit seiner Handlungsweise zu überzeugen. Zu einer Zurechtweisung durch ein Rechtskomitee gehört somit mehr, als lediglich eine Entscheidung zu treffen oder sie bekanntzugeben (w78 15.2. S.19,20).Ziel ist es, dem Betreffenden zu helfen, nicht mehr Schlechtes zu tun, sondern sich als ein Täter des Guten zu erweisen.Helft ihm verstehen, wie vielleicht weniger schwere Sünden zu einer schwerwiegenden Abweichung vom Gesetz Jehovas geführt haben.Vielleicht müssen manche Missetäter, um zur Reue zu gelangen, mit Strenge durch ein Rechtskomitee zurechtgewiesen werden (Tit. 1:13). Mitunter ist es angebracht, daß eine Zurechtweisung durch ein Rechtskomitee “vor den Augen aller” erfolgt (1. Tim. 5:20). Haltet euch dabei gewissenhaft an die biblischen und organisatorischen Richtlinien (w81 1.12. S.24,26,27).“Vor den Augen aller” kann sich auf die bei der Komiteeverhandlung anwesenden Zeugen beziehen oder auf die, die von der Sünde Kenntnis haben.Wenn gute Gründe dafür vorliegen, kann der Versammlung bekanntgegeben werden, daß ein Rechtskomitee eine Zurechtweisung erteilt hat (w88 15.11. S.18; w81 1.12. S.27,28).Der Schweregrad der Sünde ist nicht ausschlaggebend dafür, ob eine Bekanntmachung über die von einem Rechtskomitee erteilte Zurechtweisung erfolgen sollte.In Fällen, bei denen die Sünde weithin bekannt ist oder zweifellos bekannt werden wird, mag eine Bekanntmachung notwendig sein, um den Ruf der Versammlung zu schützen.Aus speziellen Gründen mag das Komitee es für nötig halten, daß die Versammlung gegenüber dem reumütigen Missetäter etwas Vorsicht walten läßt. Vielleicht hatte er in bezug auf Schritte, die zu der betreffenden Missetat führten, mehrmals Rat erhalten.In manchen Fällen mögen die Ältesten es für notwendig halten, die Versammlung vor der Verhaltensweise zu warnen, zu der es gekommen ist.Ist dies der Fall und erfolgt keine Bekanntmachung, dann kann irgendwann eine Ansprache zu dem betreffenden Thema gehalten werden, in der der biblische Standpunkt deutlich dargelegt wird.Wird aber bekanntgegeben, daß ein Rechtskomitee eine Zurechtweisung ausgesprochen hat, dann kann eine solche Ansprache einige Wochen nach der Bekanntmachung gehalten werden.Es sollte nichts gesagt werden, wodurch irgend jemand mit der besprochenen Sünde in Verbindung gebracht werden könnte. Weist vielmehr auf biblische Grundsätze hin, und zeigt, wie schwerwiegend ein solches sündiges Verhalten ist und wie man es vermeiden kann.Wenn jemand durch ein Rechtskomitee zurechtgewiesen wird, werden ihm in jedem Fall Einschränkungen auferlegt.

Kinderbücher

Für Kinder der Zeugen Jehovas halten diese einen besonderen Leckerbissen bereit, das Buch mit biblischen Geschichten. Einfache Texte, bunte Bilder, das lieben Kinder. So werden die Eltern angehalten ihren lieben Kleinen die Geschichten vor dem Schlafengehen vorzulesen und wer dazu keine Lust hat, für den gibt es Kassetten. Die sind bei Kindern nicht nur beliebt, sie lassen die Kinder auch sanft in die Albträume gleiten. Die Eltern sitzen derweil vor dem Flimmerkasten und ahnen nicht von welchen Bildern die lieben Kleinen verfolgt werden.

In Geschichte 4 ist Eva bereits verzweifelt, weil der Weg zum Paradies von grimmig dreinblickenden Engeln versperrt wird, in 5 weinen Kinder auf dem Arm der überforderten Eva, in 6 sieht man den wütenden Kain, der seinen Bruder in einer Blutlache zurückläßt, auch in 7 erschlagene Menschen, grimmige Riesen in 8 und in 10 endlich ersäuft Gott das ganze Pack. In 14 schlachtet Abraham seinen Sohn, in 20 wird ein ganzes Volk vernichtet, weil Dina sich als Hure entpuppt, so geht es weiter.

Psychologen würden heute wohl das Geschichtenbuch der Zeugen Jehovas als nicht jugendfrei verbieten. Ehemalige Zeugen Jehovas, die schon als Kind dabei waren, berichten heute, dass ihnen diese Bilder Angst gemacht haben. Die Kindheit wird nicht als schön oder unbeschwert empfunden. Die Altlasten dieser Kinder muss von unserer Gesellschaft insgesamt getragen werden.

In der Öffentlichkeit spielt das keine Rolle. Kaum jemand weiß, dass der Kollege oder Nachbar ein ehemaliges geschädigtes Zeugenkind ist. Psychologen haben dieses Betätigungsfeld für sich ebenfalls noch nicht entdeckt.

Immobilien der Vereine

Zeugen Jehovas wurden in Berlin als Körperschaft des Öffentlichen Rechts anerkannt. Auch in anderen Bundesländern wird dieser Status angestrebt.

Damit verbunden ist die Auflösung der bisher als Verein geführten Ortsversammlungen, denen teilweise Immobilien gehören. Die Satzungen der Vereine sehen vor Immobilien dem Verein auf Bundesebene zu vermachen. Der jedoch existiert durch die Körperschaftsernennenung nicht mehr. Übergangsregelungen gibt es nicht.

Wem also gehören die Immobilien, die von Spendengeldern und Darlehen und mit Hilfe der Arbeitskraft der Zeugen Jehovas in den Ortsversammlungen erbaut wurden? Kelsey hatte eine tolle Idee. Schenkungen an die Zeugen Jehovas in Brooklyn wären die Lösung. Nur...

Dann wären die Amerikaner im Besitz deutscher Immobilien. Was kommt da auf uns zu?

Die Vereinsregister reagieren unterschiedlich. Einige haben die Ortsvereine aufgelöst, andere nicht. Eine einheitliche Vorgehensweise gibt es nicht. Die Öffentlichkeit interessiert sich wenig dafür. Dabei ist der Sachverhalt durchaus brisant. Wenn die Immobilien Brooklyn gehören heißt das nicht, dass sie an den bisherigen Verwendungszweck gebunden sein müssen.

Bei den Verstrickungen auf dem Aktienmarkt sind viele Verwendungsmöglichkeiten denkbar, die die arglosen Spender ganz sicher niemals in Erwägung gezogen hätten.

Gleichberechtigung

Unser Grundgestz sichert Männern und Frauen Gleichberechtigung zu. Das gilt nicht für Zeugen Jehovas.

Der Mann ist das Haupt der Frau. Die Frau hat in der Versammlung zu schweigen und daheim ihren Mann zu Fragen. Beide Eltern haben ihre Kinder in Unterwürfigkeit zu erziehen. Viele Zeugen Jehovas leben in Deutschland nach genau diesem Muster.

Die Frau (und Mutter) kümert sich um Haushalt und Kinder und unterstützt den Mann in allen Angelegenheiten. Der Mann nimmt alle Aufgaben nach Außen wahr. Ist er mit einem Amt bei den Zeugen Jehovas bekleidet, hat die Frau ihn nicht auszuhorchen und er darf nicht über solche Angelegenheiten sprechen - das ist Männersache.

Frauen bekleiden bei den Zeugen Jehovas keine Ämter. Sie sind nicht in Gremien vertreten, wie z. B. Aufseher, Vorstand des Vereins oder der Leitenden Körperschaft. Das alles ist ausschließlich Männersache. Daher behaupte ich, dass Zeugen Jehovas nicht auf dem boden unseres Grundgesetzes stehen und insoweit verfassungsfeindlich sind.

Hier stehen sich das Grundrecht auf Gleichgberechtigung von Mann und Frau und die Religionsfreiheit gegenüber. Ein Grundsatzurteil könnte diesen Zwiespalt klären. Die Unterwürfigkeit von Frauen ist m. e. im Jahre 2008 nicht mehr zeitgemäß. Jedenfalls nicht in einem demokraischen Rechtsstaat wie Deutschland.

Den Frauen der Zeugen Jehovas ist dieser Mißstand meißt nicht bewußt, weil ihnen zahlreiche Informationen vorenthalten werden.

Gebt acht - Buch

Wird ein männlicher Zeuge Jehovas für würdig erachtet als Ältester zu dienen, dann wird dies öffentlich in der Versammlung bekannt gemacht und er erhält das Buch "Gebt acht auf euch selbst und auf die ganze Herde". Das ist ein hübsches Vorrecht, aber..

Er muss dieses Buch unter Verschluss halten und wieder abgeben, sobald er kein Ältester mehr ist, denn es bleibt Eigentum der Wachtturmgesellschaft. Der Inhalt ist streng geheim. So geheim, dass der Rechtsanwalt Armin Pikl alles unternimmt, um Veröffentlichungen zu unterbinden. Er bezieht sich dabei auf das Urheberrecht.

Das macht ihm niemand streitig. Niemand würde Hitler das Urheberrecht von "Mein Kampf" streitig machen, oder? Pikl verschweigt allerdings, dass das Gericht zwar das Urheberrecht bestätigt hat, jedoch das Zitatsrecht ausdrücklich ausgeklammert wurde. So ist es also durchaus erlaubt aus diesem umstrittenen Werk zu zitieren.

Interessant ist besonders das Kapitel 5, hier 5 c, eine Anweisung, wie Personen, die nicht in der Spur laufen "liebevoll" zurecht zu bringen sind. Älteste werden angehalten Kinder und Jugendliche zu veranlassen eigene Familienangehörige zu denunzieren, beste Freunde, Kollegen und ggf. Patienten, wenn diese z. B. heimlich eine Bluttransfusion erhalten haben.

Die Behörden täten gut daran sich mit diesem Buch intensiver zu beschäftigen. Obwohl ich es - digital - der Staatsanwaltschaft Koblenz zur Verfügung gestellt habe, sieht man dort offensichtlich keinen Handlungsbedarf, nicht einmal, wenn es um die merkwürdige Praxis geht, Verbrechen wie z. B. Kindesmissbrauch "intern" zu behandeln, damit kein Schmach auf den Namen Jehovas fällt.

Auch die Medien interssieren sich nicht für dieses geheimen Buch. Da fragt man sich, warum? Sind die Schicksale der Zeugen-Kinder so wenig interessant?

Religionsfreiheit - ein Grundrecht

Viele Religionsgemeinschaften berufen sich auf das Grundrecht der Religionsfreiheit. Daran ist an sich nichts verkehrt, oder? Aber wie sieht das in der Praxis aus?

Unser Grundgesetz räumt Menschen vom 14. Lebensjahr ein die Religion frei zu wählen. Ich betreue gerade ein junges Mädchen, dass bei Zeugen Jehovas groß geworden ist. Sie ist 15 Jahre alt. Sie möchte keine Zeugin Jehovas sein, muss aber zu den drei wöchentlichen Zusammenkünften mit. Eltern und Älteste überwachen ihren Umgang. Sie darf weder telefonieren, noch Kontakt zu Nicht-Zeugen unterhalten.

Da sie Zweifel angemeldet hat und die Wachtturmgesellschaft als alleiniges Sprachrohr Gottes auf Erden nicht akzeptieren will, wird sie vollständig von der Außenwelt isoliert, mit dem Ziel sie zur Einsicht zu bringen. In ihrem Zimmer und ihrem unmittelbaren Umfeld haben sich Dämonen breit gemacht, die sie davon abhalten wollen eine Zeugin Jehovas zu werden. Vor diesen Geistwesen wird sie jetzt rund um die Uhr beschützt, von Eltern, Glaubensbrüdern und Ältesten. Sie haben richtig gelesen - im Jahr 2008.

Was machen Behörden, Gerichte und Jugendämter? Sie reagieren hilflos. Einen solchen Fall hatten sie noch nicht. Warum nicht, frage ich. Weil Zeugen Jehovas und deren Kinder sich Behörden nicht anvertrauen, denn die sind ja Teil der Welt Satans und seiner Dämonenhorden - im Jahre 2008!

Religionsfreiheit in Deutschland? Für Kinder und Jugendliche der Zeugen Jehovas gilt sie offensichtlich nicht.

Weg mit den Alten und Kranken

Viele Zeugen Jehovas haben nach der Taufe nur einen Wunsch - im Bethel zu dienen. Sie verzichten auf ein privates Leben, arbeiten täglich zwölf Stunden für ein geringes Taschengeld und sind nicht sozialversichert.

Der Wachtturmgesellschaft ist es gelungen die Anerkennung zu erhalten, wie Orden sie genießen. Solange die Wachtturmgesellschaft intern dafür sorgt, dass Kranke und Alte die nötige medizinische Versorgung erhalten, fallen keine Sozialabgaben an. Aber was ist nötig? Das entscheidet natürlich nicht ein externer Arzt, sondern der interne Arzt der Wachtturmgesellschaft. So mancher Zeuge Jehovas schleppt sich nach einer freundlichen Ermunterung dann brav wieder an seinen Arbeitsplatz.

Wagt jemand Kritik an der Wachtturmgesellschaft zu üben oder Glaubenszweifel zu entwickeln, dann wird ihm die Gemeinschaft entzogen, heißt im Klartext - er fliegt aus dem Bethel. Er muss dann einen Antrag auf Nachversicherung stellen, was Probleme macht, da er bei Eintritt in das Bethel einen Eid leistet so etwas nicht zu tun. Für manchen also ein Gewissenskonflikt, der kaum überbrückbar ist. Dennoch gibt es inzwischen Anwälte, die solchen Ex-Zeugen beistehen. Gott sei Dank!

Schlimmer ist die Situation der Alten. Sie kommen nicht etwa in ein Zeugen-Altersheim, wo sie liebevoll umsorgt werden. Einige mußten erleben, dass man sie kurzerhand in eine weltliche Einrichtung verlegte, ohne Gebet und tägliche Tagestextbetrachtung. Noch schlimmer aber ist eine neue Praxis. Sie bleiben im Bethel! Werden dort als kranke Mitarbeiter geführt. Dadurch spart die Wachtturmgesellschaft die Nachversicherung, die nötig wäre, wenn der Alte das Bethel verläßt.

Und was sagt die Rentenversicherung dazu? Das ist völlig legitim. Solange ein Orden oder eine Religionsgemeinschaft für Kranke und Alte sorgt geht das den Staat nichts an. Die Rentenversicherung wird ohnehin in diesen Fällen nur auf Antrag tätig. Welcher senile Alte stellt den schon! Und der Kontakt zur weltlichen Verwandtschaft ist ja meist schon seit Jahrzehnten abgebrochen.

Die Neue-Welt-Übersetzung

Die Bibelübersetzung der Zeugen Jehovas geht maßgeblich auf Frederick William Franz 1893-1992 zurück. Im Wachtturm vom 01. Mai 1987 unter dem Titel "Rückblick auf 93 Lebensjahre" distanziert sich die Wachtturmgesellschaft nicht von der Behauptung Franz sei Griechisch-Gelehrter gewesen. Bis zu seinem Tod hat Franz nicht richtig gestellt, dass er weder Griechisch- noch Hebräisch-Gelehrter war. Diese Hochstapelei nahm er mit ins Grab.

Tatsächlich hat Franz in seinem ganzen Leben nur an einem zweistündigen Vortrag über biblisches Griechisch teilgenommen, denn mehr wurde an seiner Universität zu diesem Thema nicht angeboten. Dennoch wurde Franz mit seinen recht eigenwilligen Übersetzungen stets als Gelehrter respektiert. So war einige Male dann eher der Wunsch der Vater des Gedanken, als fundierte Kenntnisse.

Besonders gravierend ist der Übersetzungsfehler von Apg. 20:20, aus dem die Wachtturmgesellschaft die Pflicht jedes Zeugen Jehovas herleitet "Von-Haus-zu-Haus" gehen zu müssen. Mit diesem bewußt falsch übersetzten Text erschleicht sich die Wachtturmgesellschaft bis heute Millionen von Dienstleistungsstunden, die nicht vergütet werden. Diese erschlichenen Stunden fließen auch nicht etwa in die Rentenkonten der fleißigen Verkündiger ein.

Weder Jesus selbst, noch der Apostel Paulus sind mit Wachttürmen von Tür zu Tür gegangen wie Hausierer. Die korrekte Übersetzung lautet "in den Häusern". Jesus und Paulus waren zu Gast in diversen Häusern und haben dort über Religion gesprochen. Der Text bietet keine Grundlage für den kostenlosen Vertrieb von Wachttürmen und biblischer Literatur. Die Wachtturmgesellschaft konnte sich diese Dienstleistungen nur erschleichen, weil niemand angezweifelt hat, dass der "Griechisch-Gelehrte Franz" als einer der Wenigen auf diesem Planteten, der noch Alt-Griechisch fließend spricht es doch wohl besser wissen müsse, als all die Gelehrten der etablierten Kirchen, die ja zu Babylon der Großen, dem Weltreich der falschen Religion gehören. Nur durch Hochstapelei war es der Wachtturmgesellschaft möglich sich diese Dienstleistungen zu erschleichen. Daher ist es erforderlich, eine Klarstellung durch die Wachtturmgesellschaft einzufordern und sie aufzufordern, sich von der Behauptung wahre Christen seien verpflichtet von Haus zu Haus zu gehen ausdrücklich zu distanzieren.

Dienstag, 4. November 2008

Predigtdienstberichte - die Rechtfertigung Gottes

Wenn ein Zeuge Jehovas Sie freundlich anspricht, auf der Strasse oder an der Haustür, dann dürfen Sie sicher sein, dass seine volle Aufmerksamkeit nicht nur Ihnen gilt, sondern vor allen Dingen den Minuten, die er mit Ihnen im Gespräch verbringt. Er notiert sie peinlich genau.

Am Monatsende überträgt er sie auf ein Blatt Papier, den Predigtdienstbericht, und übergibt dieses dem Sekretär der Versammlung. Dieser trägt alle Berichte der Zeugen Jehovas seiner Versammlung zusammen und schickt sie an die Zentrale in Deutschland.

Einmal monatlich stellen die Zeugen Jehovas einen Monatsbericht zusammen und veröffentlichen diesen in ihrem Königreichsdienst und melden das Ergebnis in die Weltzentrale, wo sie zur Veröffentlichung des weltweiten Berichtes einmal jährlich im Wachtturm aufbereitet wird.

Und wozu das alles?

Wenn Jehova Gott die Menschheit vernichtet, dann hat niemand eine Ausrede. Ihm und der überlebenden, ausschließlich aus Zeugen Jehovas bestehenden Restmenschheit, wird mit Zahlen belegt werden, dass ausreichend gepredigt worden ist, jeder die Gelegenehit gehabt hätte ebenfalls Zeuge Jehovas zu werden, und Jehova Gott damit gerechtfertigt ist, den Rest der Menschheit in der Schlacht von Harmagedon zu vernichten.

Wenn Sie wieder mal von einem Zeugen Jehovas angesprochen werden seien Sie sich bewußt, dass jede Minute, die Sie sich einem Gespräch mit ihm widmen Ihren Tod rechtfertigen soll. Genießen Sie es - jede Minute.

Zeugen Jehovas Ausstieg

Es wird immer wichtiger ein eigenes Blog zu betreiben. In diesem Blog geht es um Ausstieg aus einer Religionsgemeinschaft, der in Berlin die Körperschaftsrechte zugesprochen wurden. Für viele ehemalige Zeugen Jehovas ist dadurch eine Welt zusammengebrochen.

War bisher Lehrinhalt der Zeugen Jehovas sich von Babylon der Großen strikt getrennt zu halten, dem Weltreich der Falschen Religion, so geht die Leitung der Zeugen Jehovas nunmehr den Weg genau Teil dieses gegen Gott gerichteten Weltreiches geworden zu sein.

Haben Zeugen Jehovas bisher den Staat, in dem sie Leben, nur in seiner relativen Stellung anerkannt und seine Gesetze nur soweit befolgt, wie sie denen der Glaubensgemeinschaft nicht entgegenstehen, so sind sie jetzt als Körperschaft mit hoheitlichen Aufgaben Teil dieses Staates geworden.

Die Öffentlichkeit versteht fast gar nicht, dass hier eine Religionsgemeinschaft, die sich selbst "die Wahrheit" nennt, genau von diesem Weg der Wahrheit abgewichen ist. Alles, was bisher von den Zeugen als Feindbild an den Pranger gestellt wurde, davon sind sie jetzt selbst ein Teil geworden.

Immer mehr ehemalige Zeugen Jehovas erheben ihre Stimme. In Berlin will man gerade diese Stimmen nicht hören, läßt sie als nicht kompetent vor Gericht nicht zu, dichtet ihnen Rachegelüste oder psychiatrische Diagnosen an.

In diesem Blog wollen wir berichten von Menschen, die für ihre Grundrechte kämpfen, Menschen, die gegen die Zeugen Jehovas prozessieren und die Rechtsverletzungen öffentlich machen.

Deshalb ist dieser Blog nicht anonym. Hier werden Namen, Fakten und Aktenzeichen genannt, Berichte eingestellt von Personen, die im Gerichtssaal vor Ort waren, Schriftsätze, Urteile und Kommentare.

Zeugen Jehovas als Körperschaft des öffentlichen Rechts müssen lernen mit öffentlicher Kritik umzugehen. Sie dürfen sich nicht mehr verstecken hinter einer anonymen Ältestenschaft, einem anonymen Schreibkommitee oder einer anonymen Gruppe von angeblich gesalbten Christen. In diesem Blog kritisieren wir Menschen, die verantwortlich sind bei den Zeugen Jehovas. Menschen wie Armin Pikl, den Zeugenanwalt, Richard Kelsey, das deutsche Sprachrohr aus Amerika. Wer staatlich anerkannt sein möchte, der muss sich den Erfordernissen, die unser Grundgesetz mit sich bringt, stellen lernen.